Abmahnung – Filesharing : Die 100 € Klausel – Grenze für Abmahnkosten? – Wilde Beuger & Solmecke

Sonntag, Dezember 18th, 2011

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de 100 Euro – § 97 a Viele Filesharer haben schon mal etwas von der „100 €-Regelung” gehört und fragen nach, ob diese nicht auch auf die zahlreichen Filesharing Abmahnungen Anwendung findet. Die Deckelung der Abmahnkosten ist in § 97a Abs. 2 UrhG enthalten und besagt: „Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.” Die Rechtsprechung lehnt die Anwendung der „100 €-Regelung” auf die Filesharing-Fälle bislang weitestgehend ab und begründet dies vor allem damit, dass es sich hierbei gerade nicht um einfach gelagerte Fälle handle und diese auch nicht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfinden würden. Da mag so mancher den Kopf schütteln. Um einen einfach gelagerten Fall handelt es sich nach der Gesetzesbegründung, wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, die nach Art und Umfang ohne großen Arbeitsaufwand bearbeitet werden kann. Denkt man nun an die in der Praxis von den Abmahnkanzleien versendeten Standard- und Textbaustein-Abmahnschreiben, scheint diese Voraussetzung in den Filesharing-Fällen vorzuliegen. Die Abmahnkanzleien berufen sich darauf, dass es sich bei der Verfolgung der Filesharing-Fälle um keine einfach gelagerten Fälle handelt. Ein weiteres Auslegungsproblem ergibt


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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller – Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

Mittwoch, Oktober 19th, 2011

www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Sie wurden von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg abgemahnt? Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft aus Augsburg wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten. Die Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Dateien. Was fordert Negele Zimmel Greuter Beller von Ihnen? Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 735,00 oder mehr beträgt. Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die
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